Die Öffnung von Banken gegenüber zertifizierten Drittanbietern ist heute Gang und Gäbe. Die PSD2 ermöglich dies und reguliert den Prozess.
Kontoinformationsdienste sorgen für neue Umsatzquellen und kundenorientierte Finanzprodukte.
Zahlungsauslösedienste ermöglichen Nutzer:innen sofortiges, sicheres und transparentes Bezahlen.
Open Banking Plattformen und Ökosystems sind vielfältig und leistungsstark.
Mit dem 14. September 2019 können Anbieter von Zahlungsauslöse- und
Kontoinformationsdiensten seitdem
ihre Dienste nur noch anbieten, wenn sie eine
aufsichtsrechtliche Erlaubnis haben und eine
entsprechende Lizenz beantragt wurde. Die Regulierung schaffte neue
Chancen – und neue Herausforderungen. Entsprechende
Antragsprozesse sind mühsam
und langwierig.
Diese Herausforderungen lassen sich jedoch lösen. Drittanbieter haben PSD2-Lösungen nach dem „Umbrella-Prinzip“ ins Leben gerufen. Anbieter dürfen dabei unter dem Schirm der PSD2-Lizenz eines anderen Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleisters weiterhin agieren – gemäß dem „License as a Service“-Modell.
Zahlungsauslösedienste haben hier einen klaren Vorteil, denn sie benötigen keine 2FA. Da Kund:innen sich für die Zahlung in das Online- Banking ihrer Bank einloggen, wird automatisch für die Authentifizierung in zwei Schritten gesorgt. Ein zusätzliches Passwort ist bei den Bezahlmethoden von ZADs also nicht erforderlich.
Kontoinformationsdienste (KID)
oder Account Information Service
Provider (AISP) sind lizenzierte
Dienstleister, die auf Online-
Banking-Informationen zugreifen.
Kontoinformationsdienste sind
typischerweise im Einsatz, um
Kontodaten zu aggregieren und zu
analysieren.
Den Zugang auf die notwendigen, bei
der Bank hinterlegten Informationen
erhalten KIDs ausschließlich im
Auftrag der Kund:innen. Bei Tink
bereiten wir Daten mithilfe von
künstlicher Intelligenz und Smart
Data Analytics so auf, dass Banken
und Drittanbieter darauf aufbauend
eigene Services anbieten können.
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