Die Öffnung von Banken gegenüber zertifizierten Drittanbietern ist heute Gang und Gäbe. Die PSD2 ermöglich dies und reguliert den Prozess.
Kontoinformationsdienste sorgen für neue Umsatzquellen und kundenorientierte Finanzprodukte.
Zahlungsauslösedienste ermöglichen Nutzer:innen sofortiges, sicheres und transparentes Bezahlen.
Open Banking Plattformen und Ökosystems sind vielfältig und leistungsstark.
Mit dem 14. September 2019 können Anbieter von Zahlungsauslöse- und
Kontoinformationsdiensten seitdem
ihre Dienste nur noch anbieten, wenn sie eine
aufsichtsrechtliche Erlaubnis haben und eine
entsprechende Lizenz beantragt wurde. Die Regulierung schaffte neue
Chancen – und neue Herausforderungen. Entsprechende
Antragsprozesse sind mühsam
und langwierig.
Diese Herausforderungen lassen sich jedoch lösen. Drittanbieter haben PSD2-Lösungen nach dem „Umbrella-Prinzip“ ins Leben gerufen. Anbieter dürfen dabei unter dem Schirm der PSD2-Lizenz eines anderen Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleisters weiterhin agieren – gemäß dem „License as a Service“-Modell.
Zahlungsauslösedienste haben hier einen klaren Vorteil, denn sie benötigen keine 2FA. Da Kund:innen sich für die Zahlung in das Online- Banking ihrer Bank einloggen, wird automatisch für die Authentifizierung in zwei Schritten gesorgt. Ein zusätzliches Passwort ist bei den Bezahlmethoden von ZADs also nicht erforderlich.
Kontoinformationsdienste (KID)
oder Account Information Service
Provider (AISP) sind lizenzierte
Dienstleister, die auf Online-
Banking-Informationen zugreifen.
Kontoinformationsdienste sind
typischerweise im Einsatz, um
Kontodaten zu aggregieren und zu
analysieren.
Den Zugang auf die notwendigen, bei
der Bank hinterlegten Informationen
erhalten KIDs ausschließlich im
Auftrag der Kund:innen. Bei Tink
bereiten wir Daten mithilfe von
künstlicher Intelligenz und Smart
Data Analytics so auf, dass Banken
und Drittanbieter darauf aufbauend
eigene Services anbieten können.
Sie möchten mehr über KID wissen oder herausfinden was der Unterschied zwischen KID und ZAD sind? Außerdem interessiert es Sie, wie die PSD2hier Einfluss hat? In unserem White Paper haben wir genau diese Themen genauer beleuchtet. Erfahren Sie mehr!
Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission zu PSD3, PSR und FIDA untersucht der Artikel einige wichtige Überlegungen im Zusammenhang mit der möglichen Überführung von Kontoinformationsdiensten (AIS) von PSD3 zu FIDA.
Wir werfen einen genaueren Blick auf den FIDA-Vorschlag der Europäischen Kommission, insbesondere auf die zentrale Rolle von Artikel 4, seine Auswirkungen auf Datenrechte, Innovation und das Gleichgewicht zwischen Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit für schutzbedürftige Verbraucher.
Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission ihren Gesetzentwurf für die Anpassung der PSD2-Richtlinie innerhalb der EU veröffentlicht. Die dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) wird mit einer neuen Zahlungsdiensteverordnung vereint, um auf den Fortschritten seit Beginn von PSD aufzubauen.
Kontaktiere unser Team, um mehr über unsere Lösungen zu erfahren oder erstelle einfach einen kostenlosen Account, um direkt zu starten.