Die Instant-Payments-Verordnung (IPR) ist eine neue Gesetzgebung der Europäischen Union, die alle PSPs verpflichtet, die Möglichkeit zu bieten, Euro-Zahlungen innerhalb von Sekunden rund um die Uhr in der gesamten EU zu senden und zu empfangen.
Das IPR wird mehrere Vorteile mit sich bringen, wie etwa mehr Komfort und Geschwindigkeit für Benutzer, geringere Gebühren für den Versand von Sofortzahlungen, mehr Wettbewerb und Innovation auf dem Zahlungsmarkt, geringere Kosten und Risiken für PSPs sowie eine verbesserte Kundenzufriedenheit und -treue.
Die IPR tritt am 8. April 2024 in Kraft und gilt in zwei Phasen, je nachdem, ob der PSP Sofortzahlungen sendet oder empfängt.
Die IPR ist eine neue EU-Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Kluft des ungleichen Zugangs und der Verfügbarkeit sofortiger Zahlungen für die gesamte Gemeinschaft anzugehen. Sie verpflichtet alle PSPs dazu, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, Zahlungen in Euro innerhalb von Sekunden zu senden und zu empfangen – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr, nicht nur innerhalb desselben Landes, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Außerdem berücksichtigt die Verordnung auch Besonderheiten von Unternehmen außerhalb der Eurozone.
Die IPR wird auch die Regeln und Standards für sofortige Zahlungen harmonisieren und so die Interoperabilität und Sicherheit zwischen verschiedenen Zahlungssystemen und -schemas gewährleisten. Sie bietet mehr Klarheit bei einigen Verbraucherschutzmaßnahmen, wie dem Recht auf Rückerstattung im Falle einer nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlung sowie der Verpflichtung, den Zahler und den Zahlungsempfänger in Echtzeit über den Erfolg oder das Scheitern der Zahlung zu informieren.
Die IPR bringt mehrere Vorteile für PSPs und Verbraucher:
Erhöhte Bequemlichkeit und Geschwindigkeit für Benutzer, die in die Lage versetzt werden, Euro-Zahlungen innerhalb von Sekunden zu senden und zu empfangen – jederzeit und überall, unter Verwendung ihrer bestehenden Zahlungsinstrumente und Konten.
Eine wahrscheinliche Senkung der Gebühren für Benutzer, die sofortige Zahlungen senden, da PSPs keine Prämie für derartige Transaktionen über den Satz einer Standard-SEPA-Überweisung hinaus erheben können.
Verbesserte Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit auf dem Zahlungsmarkt, da die IPR ein Spielfeld schafft, auf dem alle PSPs, einschließlich neuer Anbieter und Fintechs, Instant-Payment-Services anbieten können.
Reduzierte Kosten und Risiken für PSPs, denn sie erhalten aufgrund der Änderung der Settlement Finality Directive (SFD), die die IPR begleitet, einfacheren und kostengünstigeren Zugang zu den von den Zentralbanken betriebenen Zahlungssystemen. Die Änderung der SFD wird elektronischen Geldinstituten (Electronic Money Institutions; EMIs) und Zahlungsinstituten direkten Zugang zu diesen Systemen ermöglichen, ohne dass intermediäre oder Korrespondenzbanken erforderlich sind. Dies kann auch dazu beitragen, den Wettbewerb zu verbessern, da der direkte Zugang zur Zahlungsinfrastruktur den Nichtbanken größere Kontrolle über die von ihnen angebotenen Dienste verschafft.
Verbesserte Kundenzufriedenheit und -loyalität, da die IPR es PSPs ermöglicht, ihren Kunden mehr Mehrwertdienste und -funktionen anzubieten, wie zum Beispiel Request-to-Pay, Bestätigung des Zahlungsempfängers und sofortige Rückerstattungen.
Die IPR wurde am 19. März 2024 im Amtsblatt der EU (hier) veröffentlicht und am 8. April 2024 ist sie in Kraft getreten. Für ihre Anwendung gelten zwei verschiedene Fristen, je nachdem, ob der PSP sofortige Zahlungen sendet oder empfängt. Für den Empfang von Sofortzahlungen hat der PSP ab dem Datum des Inkrafttretens neun Monate Zeit, um die Anforderungen der IPR zu erfüllen. Dies bedeutet, dass bis zum 9. Januar 2025 alle Bank-PSPs in der EU in der Lage sein müssen, Sofortzahlungen von ihren Kunden zu empfangen. Die zweite Frist endet nach 18 Monaten am 9. Oktober 2025. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bank-PSPs in der Eurozone ihren Kunden die Möglichkeit bieten, Sofortzahlungen zu senden.
Für Bank-PSPs in Nicht-Euro-Ländern ist der Stichtag für den Empfang von Sofortzahlungen der 9. Januar 2027, für das Senden von Sofortzahlungen der 9. Juli 2027.
Es wird erwartet, dass auch Nichtbank-PSPs wie EMIs und Zahlungsinstitute bis zum 9. April 2027 dieselben Anforderungen für den Empfang und das Senden von Sofortzahlungen erfüllen.
Nach enger Zusammenarbeit mit unseren Kollegen bei Visa ist Tink äußerst stolz auf den endgültigen Text der IPR. Durch Interventionen und Antworten auf verschiedene Anfragen sowie in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden haben wir dazu beigetragen, Änderungen zu erarbeiten und vorzuschlagen, die im endgültigen Text übernommen wurden. Die wichtigsten Änderungen sind:
Keine Einführung neuer Gebühren für normale Zahlungen zur Deckung der Kosten für Sofortzahlungen. Dies bedeutet, dass PSPs keine höheren Gebühren für nicht sofortige Zahlungen erheben können, um den Wegfall ihrer Möglichkeit zur Erhebung eines Aufschlags für Sofortzahlungen auszugleichen.
Bei Zahlungsdienstleistern erfolgt keine Überprüfung des IBAN-Namens des Zahlungsempfängers (auch Bestätigung des Zahlungsempfängers oder „CoP“ genannt), wenn die Zahlungsempfängerdaten von einem PISP bereitgestellt werden. Mit anderen Worten: Zahlungsdienstleister können aufgrund der ihnen obliegenden Verpflichtungen darauf vertrauen, dass die vom PISP bereitgestellten Angaben korrekt sind.
Verpflichtung zur sofortigen Benachrichtigung des Zahlers und des PISP über den Erfolg oder das Scheitern der Ausführung des Zahlungsauftrags in Echtzeit. Als Ergebnis müssen PSPs dem Zahler und dem PISP, sofern beteiligt, sofortiges Feedback zum Ergebnis des Zahlungsauftrags geben, was die Transparenz und das Vertrauen in den Zahlungsdienst erhöht. Dies stellt sicher, dass Zahlungsempfänger die erforderliche Gewissheit erhalten, dass eine Zahlung erfolgreich war, was für kommerzielle Anwendungsfälle entscheidend ist.
Wir sind überzeugt, diese Änderungen stellen sicher, dass die IPR die Entwicklung einer effizienteren, wettbewerbsfähigeren und innovativeren Zahlungslandschaft in der EU fördert. Ziel muss es sein, endlich das wahre Potenzial von Konto-zu-Konto-Sofortzahlungen in der Region zu realisieren, mehr als sechs Jahre, nachdem die ersten SEPA-Instant-Dienste live gegangen sind.
Wenn Sie mehr über die IPR erfahren möchten und wie Tink Ihnen bei der Vorbereitung darauf oder bei der Anwendung helfen kann, kontaktieren Sie uns bitte unter commercial@tink.com.
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